Typischerweise folgen auf einen Anfangsverdacht Ermittlungsmaßnahmen, Datenauswertung und Aktenbildung. Nach Akteneinsicht kann die Verteidigung Stellung nehmen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet anschließend unter anderem über Einstellung, Strafbefehl oder Anklage; jeder Verlauf ist einzelfallabhängig.
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1. Anfangsverdacht und Ermittlungsmaßnahmen
Ausgangspunkt können Plattformmeldungen, internationale Hinweise, IP-Zuordnungen oder Erkenntnisse aus anderen Verfahren sein. Daraus kann eine Durchsuchung folgen; der Verdacht ist zu diesem Zeitpunkt noch kein festgestellter Sachverhalt.
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2. Sicherung und Auswertung
Sichergestellte Geräte und Daten werden ausgewertet. Diese Phase kann Zeit beanspruchen. Für die Verteidigung sind Umfang, Methode und konkrete Ergebnisse der Auswertung entscheidend.
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3. Akteneinsicht und Verteidigung
Erst die Akte zeigt, welche Annahmen und Beweismittel den Vorwurf tragen. Danach lässt sich entscheiden, ob geschwiegen, schriftlich Stellung genommen oder ergänzende Beweiserhebung angeregt wird.
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4. Abschlussentscheidung
Die Staatsanwaltschaft bewertet, ob der Tatverdacht für ein weiteres Vorgehen genügt. Möglich sind – je nach Sach- und Rechtslage – unterschiedliche Formen der Einstellung, ein Antrag auf Strafbefehl oder Anklage. Eine seriöse Verteidigung verspricht kein bestimmtes Ergebnis.
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