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Orientierung

Vom Ermittlungsverfahren bis zum Abschluss: der Ablauf

Die wichtigsten Stationen eines Ermittlungsverfahrens wegen §§ 184b, 184c StGB und wo Verteidigung ansetzen kann.

Kurzantwort

Typischerweise folgen auf einen Anfangsverdacht Ermittlungsmaßnahmen, Datenauswertung und Aktenbildung. Nach Akteneinsicht kann die Verteidigung Stellung nehmen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet anschließend unter anderem über Einstellung, Strafbefehl oder Anklage; jeder Verlauf ist einzelfallabhängig.

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1. Anfangsverdacht und Ermittlungsmaßnahmen

Ausgangspunkt können Plattformmeldungen, internationale Hinweise, IP-Zuordnungen oder Erkenntnisse aus anderen Verfahren sein. Daraus kann eine Durchsuchung folgen; der Verdacht ist zu diesem Zeitpunkt noch kein festgestellter Sachverhalt.

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2. Sicherung und Auswertung

Sichergestellte Geräte und Daten werden ausgewertet. Diese Phase kann Zeit beanspruchen. Für die Verteidigung sind Umfang, Methode und konkrete Ergebnisse der Auswertung entscheidend.

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3. Akteneinsicht und Verteidigung

Erst die Akte zeigt, welche Annahmen und Beweismittel den Vorwurf tragen. Danach lässt sich entscheiden, ob geschwiegen, schriftlich Stellung genommen oder ergänzende Beweiserhebung angeregt wird.

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4. Abschlussentscheidung

Die Staatsanwaltschaft bewertet, ob der Tatverdacht für ein weiteres Vorgehen genügt. Möglich sind – je nach Sach- und Rechtslage – unterschiedliche Formen der Einstellung, ein Antrag auf Strafbefehl oder Anklage. Eine seriöse Verteidigung verspricht kein bestimmtes Ergebnis.

Primärquellen

Gesetzliche Grundlagen

Vertraulicher Erstkontakt

Sie müssen den nächsten Schritt nicht allein entscheiden.

Schildern Sie kurz, welche Maßnahme bereits stattgefunden hat. Eine erste Prüfung klärt, was jetzt Priorität hat.