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Rechtslage

§ 184b oder § 184c StGB: Wo liegt der Unterschied?

Unterschiede zwischen kinderpornographischen und jugendpornographischen Inhalten sowie die Bedeutung für Tatvorwurf und Verteidigung.

Kurzantwort

§ 184b StGB betrifft kinderpornographische Inhalte und knüpft an Darstellungen von Personen unter 14 Jahren an. § 184c StGB betrifft jugendpornographische Inhalte mit 14- bis unter 18-jährigen Personen. Die jeweilige Einordnung des konkreten Inhalts bleibt eine eigenständige Rechtsfrage.

01

Die Altersgrenze ist Ausgangspunkt, nicht Endpunkt

Das Gesetz definiert für beide Vorschriften eigene Kategorien. Neben dem Alter spielen Inhalt, Darstellungssituation und die konkrete Handlung des Beschuldigten eine Rolle.

Gerade bei unbekannten Personen kann die Alterseinschätzung streitig sein. Eine Verteidigung darf sich dann nicht mit einer pauschalen Bewertung zufriedengeben, sondern muss die Grundlage der Zuordnung prüfen.

02

Unterschiedliche Strafrahmen

§ 184c StGB sieht für verschiedene Tatvarianten andere Strafrahmen als § 184b StGB vor. Welcher Absatz einschlägig sein könnte, lässt sich erst anhand des konkreten Vorwurfs bestimmen.

03

Typische Prüfungsfelder

  • Alter oder nachvollziehbare Alterseinschätzung der dargestellten Person
  • Art und Kontext der Darstellung
  • Tatsächliches, wirklichkeitsnahes oder fiktives Geschehen
  • Bewusster Besitz, Abruf, Erwerb oder Weitergabe
  • Mögliche Ausnahmen im konkreten gesetzlichen Tatbestand

Primärquellen

Gesetzliche Grundlagen

Vertraulicher Erstkontakt

Sie müssen den nächsten Schritt nicht allein entscheiden.

Schildern Sie kurz, welche Maßnahme bereits stattgefunden hat. Eine erste Prüfung klärt, was jetzt Priorität hat.